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Der Grundkurs Bürgerliches Recht IIb widmet sich im Rahmen der Grundphase des Studiums der Rechtswissenschaften - wie die Grundkurse Bürgerliches Recht IIa und IIc auch - dem Schuldrecht, also dem zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); er behandelt die Grundzüge und Kernaspekte der gesetzlichen Schuldverhältnisse.
Ein wesentlicher Teil der Grundkursvorlesungen widmet sich dem deliktischen Haftungsrecht (§§ 823 ff BGB) mit seinen unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen. Ausblicke gehen in das Produkt- und Produzentenhaftungsrecht, die Straßenverkehrshaftung und das Sporthaftungsrecht. Schließlich folgen die wesentlichen Bezüge des Rechts der Haftungsausfüllung in Gestalt des gesetzlichen Schadensrechts (§§ 249 ff BGB).
Ein zweiter Schwerpunkt liegt beim Grundkurs Bürgerliches Recht IIb auf dem Bereicherungsrecht (§§ 812 ff BGB). Auch hier werden die wesentlichen Anspruchsgrundlagen hier der Leistungs- und der Nichtleistungskondiktion behandelt, bevor die inhaltliche Ausfüllung von Bereicherungsansprüchen thematisiert wird.
Inhaltlich abgerundet wird der Grundkurs Bürgerliches Recht IIb durch einen Blick auf die zentralen Aspekte des Rechts der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, §§ 677 BGB).

Der Grundkurs Bürgerliches Recht IIb schließt mit einer Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung (120 Minuten) ab, das heißt die Abschlussklausur im Grundkurs Bürgerliches Recht IIb muss für die Teilprüfung im Bürgerlichen Recht bestanden werden, alternativ (!) muss die Abschlussklausur im Grundkurs Bürgerliches Recht IIa bestanden werden (§ 13 Studien- und Prüfungsordnung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung).
Selbsteinschreibung (Student)
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lsf_20232
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