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Privatrechtsbeziehungen sind infolge der Globalisierung und der Digitalisierung zunehmend grenzüberschreitend. Das Privatrecht ist zwar grundsätzlich immer noch nationales Recht; aber es wird seit Jahrzehnten immer mehr überlagert, beeinflusst, ergänzt, teilweise auch ersetzt durch europäische und internationale Regeln. Diese setzen ihrerseits auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Instrumenten an: materielles Recht/Internationales Zivilverfahrensrecht/ Internationales Privatrecht; „soft law“/Richtlinien/Verordnungen/völkerrechtliche Verträge.

Die Veranstaltung will in diesem komplexen Geflecht Orientierung bieten und Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Instrumenten verdeutlichen. Erörtert werden sollen auch Gefahren der Rechtsvereinheitlichung (vor allem ihre zunehmende Komplexität) und Gegenentwürfe wie der „Wettbewerb der Rechtsordnungen“.

Die Veranstaltung soll keine reine Frontalvorlesung sein, sondern Gelegenheit zur aktiven Mitarbeit bieten. Rechtzeitig vor Beginn wird daher eine „reading list“ veröffentlicht.

Die Vorlesung wendet sich vor allem an Studierende des SPB 4, ist aber auch für Studierende des SPB 3, Studierende des Begleit- und Aufbaustudiums im Europäischen Recht und (entsprechende Vorkenntnisse vorausgesetzt) für Erasmus-Studierende geeignet. Soweit erforderlich wird eine Abschlussklausur oder mündliche Prüfung angeboten.
Self enrolment (Student)
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lsf_20201
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