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Im Rahmen der Vorlesung werden die Studierenden mit den Grundzügen des Erbrechts vertraut gemacht. Hierzu zählen gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge einschließlich des gemeinschaftlichen Testaments und des Erbvertrages sowie ihrer jeweiligen Wirksamkeitsvoraussetzungen, die denkbaren Anordnungen des Erblassers, die Möglichkeiten des Ausschlusses von der Erbfolge, die Regelungen zur Miterbengemeinschaft, die Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen, das Pflichtteilsrecht, der Erbschaftsanspruch und der Erbschein.
Selbsteinschreibung (Student)
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