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Das Binnenmarktrecht ist in den Mitgliedstaaten der EU von überragender Bedeutung. Die Vorlesung behandelt die Grundfragen des Europäischen Wirtschaftsrechts: Beginnend mit einem ersten Überblick und den Begriffen von Binnenmarkt und Gemeinsamem Markt werden anschließend systematisch unter vielfachem Rückgriff auf Fälle Rechtsangleichung und Grundfreiheiten analysiert. Zur Rechtsangleichungspolitik werden Entwicklung, Bedeutung, Kompetenzen und Instrumente sowie besondere Formen untersucht. Bei den unmittelbar anwendbaren Grundfreiheiten werden Entwicklung, Tragweite und Wirkungen erörtert, insbesondere der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, aber auch der Niederlassungsfreiheit und Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Ferner werden die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts behandelt. Eine wichtige Rolle bei alledem spielen die kritische Untersuchung der Rechtsprechung des EuGH und das Zusammenspiel von europäischer und nationaler Ebene.
Selbsteinschreibung (Student)
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