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    • Abgabe von Attesten
      Wir möchten Sie auf der Grundlage unserer Studienordnung über folgende Regelungen zur Einreichung eines
      Attestes für einen Rücktritt von einem Leistungsnachweis informieren:
      Das Attest muss als digitale Kopie bei den betreffenden Klausurverantwortlichen und an Frau Dr. Wischmeyer für die Rücktrittsgesuche direkt gesendet werden.  Das Originalattest ist bei der Pforte der Zahnklinik für Frau Dr. Wischmeyer innerhalb der Dreitagesfrist abzugeben. 

      Für das amtsärztliche Attest ist eine telefonische Terminvereinbarung beim Gesundheitsamt erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise dazu bei den Regeln weiter unten.