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Textseite Einführungsvideo zum VHB Kurs Sozialrecht
Textseite Kursbeschreibung

Der Kurs Grundzüge des Sozialrechts soll dem Bearbeiter das notwendige Basiswissen vermitteln, um das Sozialrecht in seiner Komplexität näher zu verstehen. Das Ziel besteht dabei in der Vermittlung von Grundkenntnissen. Auf spezielle Probleme wird lediglich in eng begrenztem Umfang eingegangen. Zur weiteren Vertiefung sollten die Bearbeiter auf die entsprechende Fachliteratur zurückgreifen.

Der Kurs widmet sich zunächst der Frage, wie sich das Sozialrecht in seiner heutigen Form entwickelt hat und wie es sich in das deutsche Rechtssystem einpasst. Anschließend erfolgte eine detailliertere Vermittlung von Kenntnissen rund um die einzelnen Sozialgesetzbücher (SGB I-XII). Diese wird durch diverse Grafiken und Übersichten ergänzt und veranschaulicht.

Neben den verschiedenen Sozialversicherungen werden auch andere Gebiete sozialer Förderung, wie das BAföG oder das Wohngeld, erklärt. Abschließend werden noch überblicksartig die Grundsätze zum sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren und dem Rechtsschutz vor den Sozialgerichten dargestellt.

Der Kursinhalt ist eng unterteilt. Zunächst wird in jedem Kapitel der gesamte relevante Stoff dargestellt. Nachfolgend ist jedes Kapitel der entsprechenden Einheit nochmals einzeln aufgeführt, so dass auch die punktuelle Nacharbeit ermöglicht wird. Den Bearbeitern wird zudem die Möglichkeit gegeben ihr erlerntes Wissen in Klausuren zu überprüfen.

Überblick:

· Darstellung der Grundzüge des Sozialrechts (Sozialversicherungen + Nebengebiete)

· sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

· Rechtsschutz vor den Sozialgerichten

· Veranschaulichung durch Übersichten, Grafiken und Schemata

· Wissenskontrolle durch Klausuren

Anmeldung zum Kurs unter: vhb-sozialrecht@uni-wuerzburg.de

Abschnitt 1 Buch Grundsätzliches zum Sozialrecht

In diesem ersten Kapitel sollen die Grundlagen des Sozialrechts dargestellt werden.

Ein kurzer Überblick und Einblick soll gegeben werden, um ein Grundverständnis für das breit gefächerte Rechtsgebiet sowie allgemeine Voraussetzungen für die nachfolgenden Lerneinheiten zu schaffen.