eC via Internet überschreitet die
Grenzen, folglich sind Quelle und Art der Einkünfte schwer zu ermitteln. Das Konzept der Ertragsbesteuerung in Deutschland beruht aber auf der Ermittlung einer bestimmten Einkunftsquelle und einem örtlichen Anküpfungspunkt. Deshalb werden Unternehmen und die Finanzverwaltung vor ertragssteuerliche Schwierigkeiten gestellt.
Zur Lösung der Schwierigkeiten wäre eine
des bisherigen Besteuerungssystems notwendig. Bisher wurde durch nationale und internationale Anstrengungen versucht, eine Lösung zu finden, die auf den klassischen Grundlagen der ertragssteuerlichen Behandlung beruhen. Solche Versuche können jedoch nur suboptimal sein, wenn man die Potenziale von eC und die Möglichkeiten des Internets betrachtet.
Im deutschen Steuersystem ergeben sich dabei neue Gesichtspunkte, die geklärt werden müssen:
Einkunftsarten und BetriebsstättenproblematikZum einen sind für EC nur folgende Tätigkeiten relevant, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen:
- Einkommen aus Gewerbebetrieb
- Selbständige Arbeit
- Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte
Zum anderen entstehen primär Schwierigkeiten bei der ertragssteuerlichen Behandlung, wenn das anbietende Unternehmen im Ausland ansässig ist, an einen im Inland ansässigen Kunden liefert und kein
zwischen den beiden austauschenden Staaten besteht und das anbietende Unternehmen im Inland eine Betriebsstätte hat. Fraglich ist dabei, ob der Betrieb eines Servers den Anforderungen einer Betriebsstätte genügt. In Deutschland wird dies zur Zeit nach aktuellen Veröffentlichungen verneint.
VerrechnungspreisproblematikDurch den Austausch von Daten oder Konstruktionsplänen zwischen konzernabhängigen und Schwesternunternehmen entsteht das Problem der Ermittlung von korrekten
. Um im Unternehmen entstandene Gewinne nicht steuerminimierend auf andere Staaten aufteilen zu können, unterliegen Verrechnungspreise im Unternehmen Beschränkungen der Finanzverwaltung. Bei integrierten Geschäftstätigkeiten im Unternehmen ist es schwierig, einem Prozess den entsprechenden Gewinn zuzuweisen, was zu enormen Problemen bei der zwischenstaatlichen Gewinnabgrenzung führt. Eine Lösungsmöglichkeit wäre die Bildung von Schätzschlüsseln, die aber Ungenauigkeiten beinhaltet.
Bilanzielle Behandlung der Internet-PräsenzAktivierungsfähigkeit der Herstellungskosten von Web-Dokumenten. Herstellungskosten von Web-Dokumenten sind dann aktivierbar, wenn die Erstellung etwas kostet, das Objekt selbständig bewertbar ist und über den Bilanzstichtag hinausreichenden Nutzen hat. In der Regel werden Internet-Auftritte in Auftragsprogrammierung erstellt, das bedeutet es besteht kein Aktivierungsverbot. Pflege und Weiterentwicklung von Web-Dokumenten. Ändert sich der Informationsgehalt, das Layout oder die Funktionalität des Web-Angebots wesentlich, so sind
anzunehmen.