Gestufter Schutz des Lebens

8. Tod des Menschen

Der Todesbegriff ist im StGB nicht geregelt. Klassischer Todesbegriff war früher der irreversible Stillstand von Kreislauf und Atmung. Dieser wurde jedoch durch den medizinisch-technischen Fortschritt in Frage gestellt. Nach heute h.M. tritt der Tod mit dem endgültigen Erlöschen der Hirnfunktionen des Groß- und Stammhirns ein.