Einführung in das Medizinstrafrecht
3. Begriff des Medizinstrafrechts
Medizinrecht umfasst den gesamten Bereich ärztlicher Tätigkeit, unter anderem Fragen des zivilrechtlichen Schadensersatzes, der Richtlinien der Ärztekammern etc.
Medizinrecht umfasst den gesamten Bereich ärztlicher Tätigkeit, unter anderem Fragen des zivilrechtlichen Schadensersatzes, der Richtlinien der Ärztekammern etc.