II. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

Website: WueCampus
Kurs: vhb - Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht - Demo
Buch: II. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen
Gedruckt von: Gast
Datum: Montag, 25. November 2024, 00:09

1. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

Ist der Sachverhalt soweit verstanden und präpariert, kann es zum nächsten Schritt kommen, der Herausarbeitung der punkteträchtigen Schwerpunkte. Zuvor jedoch muss die Fragestellung herausgearbeitet werden.

Hier hilft es, die Fragestellung aus Sicht des Korrektors zu betrachten:




1.1. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

Fragestellung

Auch die Frage im Bearbeitervermerk gilt es genau zu verstehen und sich bewusst zu machen, was genau gutachterlich geklärt werden muss.

Variante 1: Die Fragestellung ist klar und eindeutig


Beispiele:

  • Wie wird das Gericht entscheiden?
  • Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
  • Kann der Kläger den Verwaltungsakt (VA) anfechten?
  • Sind die Grundrechte des Klägers verletzt?

Hier steckt die Frage den Rahmen für die Ausführung des Bearbeiters klar ab.


 

Beachte:

Dehnen Sie die Frage nicht unnötig aus! Beantworten Sie nur die Frage und nicht mehr. Ist beispielsweise nur nach der Begründetheit einer Klage gefragt, so ist die Prüfung der Zulässigkeit verfehlt und kostet nur wertvolle Zeit. Ist nach den „Erfolgsaussichten einer zulässigen Klage“ gefragt, darf man keinesfalls die Zulässigkeit prüfen.


 



1.2. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

Variante 2: Die Fragestellung ist unklar und allgemein gehalten

Dies kommt im Öffentlichen Recht zum Glück selten vor (anders hingegen im Zivilrecht, wo oft nach der Rechtslage gefragt wird). Sollte jedoch eine unklare Frage im Bearbeitervermerk aufgeworfen werden, so hilft es, mit folgender Fragestellung diese aufzuhellen:

„Wer ist daran interessiert, was bei wem zu erreichen?“

 

Hier hilft es, sich den Hut des jeweiligen Beteiligten aufzusetzen und aus dessen Sicht zu fragen, was er möchte. Zum Beispiel was will der Nachbar von der Gemeinde, was will der Konkurrent erreichen?

Sollte dies noch nicht zum Ziel führen, hilft es, tiefer in die Rechtsfrage einzusteigen. Hier ist zu beachten, dass nur Dinge zu behandeln sind, die gegenwärtig noch eine Bedeutung haben.

Vor ein besonderes Problem werden die Studenten gestellt, wenn nicht klar wird, ob neben materiell-rechtlichen Ausführungen auch prozessuale erwartet werden. Hier gilt als Faustregel: Werden nicht ausdrücklich in der Fragestellung prozessuale Ausarbeitungen verlangt, sind hier auch keine Probleme zu erwarten und deshalb auch nicht auszuführen. Sind prozessuale Ausführungen für die Beteiligten jedoch von aktuellem Interesse, sind diese auch zu beschreiben. 


Im Gutachten müssen ALLE Möglichkeiten geprüft werden.



1.3. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

Wesentliche Probleme

Eines der wichtigsten Schritte in der Bearbeitung des Falles ist die Herausarbeitung und das Lösen der Probleme. Wichtig ist es vor allem, das Problem zu erkennen und es zu benennen, auch wenn man (zunächst) noch nicht weiß, wo das Problem zu verorten ist.

Es gilt alle Informationen im Sachverhalt auf ihre Relevanz hin zu überprüfen und so die Unklarheiten bzw. Probleme zu erkennen. Eindeutige Ausführungen können also schnell abgehandelt, während entsprechende Formulierungen problematisiert werden müssen.

Zur Bearbeitung der Probleme sollte natürlich die meiste Zeit verwendet werden bzw. am meisten geschrieben werden, da hier die wichtigsten Punkte gesammelt werden können. Dies sollte auch an der Seitenanzahl in der Klausur deutlich werden.