Wiederholungsaufgaben Besitzschutz

Frage:

Wer ist Berechtigter des Anspruchs aus § 861 Abs. 1 BGB?

Antwort:

Anspruchsberechtigt ist der frühere Besitzer i.S.d. § 854 Abs. 1 BGB, unabhängig von seiner Berechtigung zum Besitz.