Einführende Hinweise zum Kurs

4. Methodik in Studium und Fallbearbeitung

Die juristische Methodik wirkt gerade zu Beginn des Studiums nicht immer eingänglich, weswegen es hilfreich und ratsam erscheint, sich neben den prozess- und materiellrechtlichen Grundlagen auch methodische Grundlagen zu erarbeiten. Zumeist werden Ihnen verfassungsprozessrechtliche Fragestellungen nicht selbstständig, sondern als prozessrechtliche (Neben-)Fragen grundrechtlicher oder staatsorganisationsrechtlicher Fallgestaltungen begegnen. Insoweit gilt methodisch etwa für Klausuren und Hausarbeiten nichts anderes als für diese jeweiligen Rechtsgebiete.


Weiterführende, hilfreiche Informationen zur juristischen Fall- und Klausurbearbeitung und insbesondere zum Gutachtenstil finden Sie etwa bei:


Instruktive Hinweise zur Technik der Auslegung von Rechtssätzen finden Sie bei:

  • Bleckmann, Zu den Methoden der Gesetzesauslegung in der Rechtsprechung des BVerfG, in: JuS 2002, 942 ff.,
  • Gern, Die Rangfolge der Auslegungsmethoden von Rechtsnormen, in: VerwArch 1989, 415 ff.,
  • Muthorst, Auslegung: Eine Einführung, in: JA 2013, 721 ff.,
  • Schäfers, Einführung in die Methodik der Gesetzesauslegung, in: JuS 2015, 875 ff.,
  • v. Schlieffen, Recht rhetorisch gesehen, in: JA 2013, 1ff.


Einen Einblick in die Kunst der stringenten, juristischen Begründung und Argumentation erhalten Sie bei:

  • Bäcker, Juristisches Begründen - Subsumtion und Ponderation als Grundformen der Juristischen Methodenlehre, in: JuS 2019, 321 ff.
  • Kudlich/Christensen, Juristisches Argumentieren - Analyse einer höchstrichterlichen Entscheidung, in: JuS 2002, 144 ff.
  • Meier/Jocham, Wie man Argumente gewinnt - Die Kunst, dogmatisch und überzeugend zu begründen, in: JuS 2015, 490 ff.
  • Neupert, Was macht Rechtsauffassungen vertretbar?, in: JuS 2016, 489 ff.,
  • Pilniok, "h.M." ist kein Argument - Überlegungen zum rechtswissenschaftlichen Argumentieren für Studierende in den Anfangssemestern, in: JuS 2009, 394 ff.