II. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

1. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

1.2. Verortung der wesentlichen Probleme und Fragestellungen

Variante 2: Die Fragestellung ist unklar und allgemein gehalten

Dies kommt im Öffentlichen Recht zum Glück selten vor (anders hingegen im Zivilrecht, wo oft nach der Rechtslage gefragt wird). Sollte jedoch eine unklare Frage im Bearbeitervermerk aufgeworfen werden, so hilft es, mit folgender Fragestellung diese aufzuhellen:

„Wer ist daran interessiert, was bei wem zu erreichen?“

 

Hier hilft es, sich den Hut des jeweiligen Beteiligten aufzusetzen und aus dessen Sicht zu fragen, was er möchte. Zum Beispiel was will der Nachbar von der Gemeinde, was will der Konkurrent erreichen?

Sollte dies noch nicht zum Ziel führen, hilft es, tiefer in die Rechtsfrage einzusteigen. Hier ist zu beachten, dass nur Dinge zu behandeln sind, die gegenwärtig noch eine Bedeutung haben.

Vor ein besonderes Problem werden die Studenten gestellt, wenn nicht klar wird, ob neben materiell-rechtlichen Ausführungen auch prozessuale erwartet werden. Hier gilt als Faustregel: Werden nicht ausdrücklich in der Fragestellung prozessuale Ausarbeitungen verlangt, sind hier auch keine Probleme zu erwarten und deshalb auch nicht auszuführen. Sind prozessuale Ausführungen für die Beteiligten jedoch von aktuellem Interesse, sind diese auch zu beschreiben. 


Im Gutachten müssen ALLE Möglichkeiten geprüft werden.